Allgemeine Bedingungen für die Lieferungen und Leistungen der Baginski GmbH

Allgemeine Bedingungen für die Lieferungen und Leistungen der Baginski GmbH 

 

Stand: 04/2020

Zur Verwendung gegenüber

1.Einer Person, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer) und/oder

2.Juristische Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichem Sondervermögen jeweils im Sinne von $310 I BGB.

 

1.Vertragsinhalt – Geltungsbereich

 

1.1.Allen Lieferungen und Leistungen (Vertragsgegenstand) der Baginski GmbH liegen ausschließlich diese Allgemeinen Bedingungen für die Lieferungen und Leistungen der Baginski GmbH zugrunde. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingung, die der ausdrücklich schriftlich ihrer Einbeziehung in den Vertrag zugestimmt.

1.2.Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn die Baginski GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Bestellers Lieferungen und/oder Leistungen an den Besteller vorbehaltlos ausführt.

1.3.Diese Bedingungen finden Anwendung unabhängig von der Rechtsnatur des, den Lieferungen und Leistungen zugrundeliegenden Vertrages. Sie gelten für Kaufverträge, Werklieferverträge, Werkverträge und kombinierte Verträge.

1.4.Individualvereinbarungen über die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien gehen diesen Bedingungen vor.

1.5.Alle Vereinbarungen, die zwischen der Baginski GmbH und dem Besteller zur Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind schriftlichen niederzulegen.

1.6.Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen der Baginski GmbH und dem Besteller.

 

2.Angebot – Angebotsunterlagen – Geschäftsgeheimnisse

 

2.1.Ist die Bestellung als Angebot zu qualifizieren gem. $ 145 BGB, kann die Baginski GmbH das Angebot innerhalb von 4 Wochen ab Zugang durch schriftliche Bestätigung annehmen (Auftragsbestätigung). Gibt die Baginski GmbH auf Antrag des Bestellers ein Angebot ab, ist das Angebot freibleibend, sofern sich aus dem Angebot nichts Abweichendes ergibt.

2.2.Die Baginski GmbH behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.a. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – sämtliche Rechte, insbesondere Eigentums- und Urheberrechte vor; Sie dürfen Dritten nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Baginski GmbH zugänglich gemacht werden. Dies gilt auch für als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen. Die von der Baginski GmbH übermittelten Unterlagen dürfen nur zur Vorbereitung des Vertragsschlusses und zur Vertragsdurchführung benutzt werden.

2.3.Der Besteller darf Geschäftsgeheimnisse der Baginski GmbH, die ihm bekannt geworden sind, nicht an Dritte weiterleiten. Die Baginski GmbH darf Geschäftsgeheimnisse des Bestellers, die der Baginski GmbH bekannt geworden sind, nicht an Dritte weiterleiten.

 

3.Preis – Zahlung

 

3.1.Die vereinbarten Preise gelten „ab Werk“ (Incoterms 2020) ausschließlich der Versandkosten, Verpackung und Be- und Entladung. Zu den Preisen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer (soweit Erforderlich) in der am Tag der Rechnungsstellung gültigen höher hinzu.

3.2.Soweit die Baginski GmbH nach der Verpackungsverordnung verpflichtet ist, die zum Transport verwendete Verpackung zurückzunehmen, trägt der Besteller die Kosten für den Rücktransport der verwendeten Verpackung und die angemessenen Kosten ihrer Verwertung. Soweit die zurückgenommene Verpackung nicht wiederverwendet werden kann, trägt der Besteller die bei der Baginski GmbH anfallenden Kosten ihrer stofflichen Verwertung. Zusätzlich hat der Besteller gegebenenfalls die durch die Rücknahme der Transportverpackungen anfallenden Zölle, Verzollungskosten, Steuern du Abgaben zu bezahlen.

3.3.Werkzeuge, Überschussmaterial, Schweißgasflaschen und sonstige Hilfsmittel sind nicht Vertragsgegenstand. Sie verbleiben im Eigentum der Baginski GmbH. Sie sind vom Besteller auf dessen Kosten (Transportkosten, Zölle, Verzollungskosten, Steuern und Abgaben) und Risiko einzuführen, wieder auszuführen und an die Baginski GmbH zurückzusenden.

3.4.Mangels gesonderter Vereinbarung ist der Preis ohne jeden Abzug bar zu bezahlen und zwar:

3.4.1.Für Rechnungssummen bis 50000 €

Nach Erhalt der Rechnung vor Auslieferung

3.4.2.Für Rechnungssummen ab 50000€

-40% bei Eingang der Auftragsbestätigung

-30% nach Fertigstellung und Abnahme der mechanischen Einzelteile & vor Beginn der Montage

-20% nach erfolgreichem FAT in Beisein des Bestellers & vor Auslieferung

-10% nach Inbetriebnahme vor Ort beim Kunden. Spätestens 12 Wochen nach Auslieferung, falls eine Verzögerung der Inbetriebnahme nicht durch die Baginski GmbH verursacht wurde.

3.5.Den vereinbarten Preis hat der Besteller auf seine Gefahr und seine Kosten auf eines der von der Baginski GmbH angegebenen Bankkonten zur Gutschrift zu bringen

3.6.Bei Zahlungsverzug hat die Baginski GmbH Anspruch auf Fälligkeits- und Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Geltendmachung weiterer Schäden und Rechte der Baginski GmbH wird hierdurch nicht berührt.

3.7.Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von der Baginski GmbH anerkannt sind und ihre Geltendmachung der Baginski GmbH mindestens einen Monat vorher angezeigt wurden.

3.8.Die Baginski GmbH behält sich vor, den vereinbarten Preis entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen oder Kostensenkungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen, eintreten. Die Baginski GmbH wird diese dem Besteller auf Verlangen nachweisen.

3.9.Die Baginski GmbH ist berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages der Besteller Änderungen am Vertragsgegenstand wünscht und diese einen zusätzlichen Aufwand bewirken. Die Baginski GmbH wird den zusätzlichen Aufwand dem Besteller auf Verlangen nachweisen.

 

4.Lieferfrist – Lieferverzögerung – Höhere Gewalt

 

4.1.Die Lieferfrist beginnt mit dem Ausgang der Auftragsbestätigung. Ihre Einhaltung durch die Baginski GmbH setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden vertraglichen Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung der erforderlichen, behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen.

4.2.Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sich abzeichnende Verzögerungen teilt die Baginski GmbH dem Besteller sobald wie möglich mit.

4.3.Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Vertragsgegenstand bis zu ihrem Ablauf das Werk der Baginski GmbH verlassen hat, oder die Versandbereitschaft dem Besteller gemeldet worden ist.

4.4.Wird der Versand des Vertragsgegenstandes auf Wunsch des Bestellers oder aus Gründen verzögert, die der Besteller zu vertreten hat, oder gerät der Besteller anderweitig in Annahmeverzug oder verletzt schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist die Baginski GmbH berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

4.5.Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt und/oder auf, von der Baginski GmbH nicht zu vertretende Behinderungen gleich welcher Art, zurückzuführen, ist die Baginski GmbH berechtigt, vom Besteller eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist und zusätzliche Zahlungen zur Abgeltung zusätzlicher Leistungen und/oder Kosten zu verlangen. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse oder solche Ereignisse, die – selbst wenn sie vorhersehbar waren – außerhalb des Einflussvermögens der Baginski GmbH liegen und deren Auswirkungen durch zumutbare Bemühungen der Baginski GmbH nicht verhindert werden können. Hierzu zählen u.a. verspätete Leistungen von Subunternehmern/Lieferanten, Embargo, Regierungsanordnung, Sabotage, Streiks, Bummelstreiks, Aussperrung, Epidemien, Feuer, Überschwemmungen, Sturmfluten oder andere Unwetter, allgemeiner Werkstoffmangel, mangelnde Hafen- und Entladekapazität, transportbedingte Verzögerungen, Nichtverfügbarkeit erforderlichen Schiffraums, sachgerechter Wechsel/Austausch von Spediteur und/oder Frachtführer und/oder Reeder und/oder sonstiger gewerblicher Transportunternehmen, Transportunfälle, Erdbeben, radioaktive Unfälle, physikalische oder künstliche Hindernisse jedweder Art auf der Baustelle/Produktionsstätte.

Die Baginski GmbH wird dem Besteller den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen. Durch höhere Gewalt bedingte Leistungsstörungen begründen für den Besteller keine Ansprüche (insbesondere keine Ansprüche auf Vertragsstrafe oder Schadenersatz) gegen die Baginski GmbH.

4.6.Die Baginski GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von der Baginski GmbH zu vertretenden, vorsätzlich oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein entsprechendes Verschulden der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Baginski GmbH ist ihr zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von der Baginski GmbH zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung der Baginski GmbH auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

4.7.Die Baginski GmbH haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von ihr zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

4.8.Im Übrigen sind sowohl Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Lieferverzug als auch Schadensersatzansprüche statt der Lieferung, auch nach Ablauf einer der Baginski GmbH etwa gesetzten Frist zur Lieferung, der Höher nach beschränkt auf 0,5% für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch auf höchstens 5% des Preises für den Teil der Lieferungen, der wegen des Verzugs nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte.

4.9.Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers aus Lieferverzug bestimmen sich ausschließlich nach Ziffer IX dieser Bedingungen.

 

5.Gefahrenübergang – Abnahme

 

5.1.Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes geht auf den Besteller über mit der Aushändigung des Vertragsgegenstandes an den ersten Beförderer und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Baginski GmbH noch andere Leistungen, z.B. den Transport, die Aufstellung oder die Montage des Vertragsgegenstandes selbst übernommen hat.

5.2.Verzögert sich oder unterbleibt der Versand des Vertragsgegenstandes oder Teilen davon infolge von Umständen, die der Baginski GmbH nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung vom Tage der erklärten Versandbereitschaft auf den Besteller über. Wurde von den Vertragsparteien der Gefahrenübergang mit Abnahme des Vertragsgegenstandes vereinbart und erfolgt die vereinbarte Abnahme nicht unverzüglich zum vereinbarten Abnahmetermin aus Gründen, die von der Baginski GmbH nicht zu vertreten sind, erfolgt Gefahrübergang zum Zeitpunkt der erklärten Abnahmebereitschaft durch die Baginski GmbH.

5.3.Kommt der Besteller in Abnahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Abnahmeverzug gerät.

5.4.Der Besteller verpflichtet sich, den Vertragsgegenstand sofort bei Entladung am Bestimmungsort auf Schäden zu untersuchen und bei Vorliegen oder Verdacht eines Schadens den Empfang nur unter Vorbehalt zu quittieren und der Baginski GmbH unverzüglich den Schaden anzuzeigen. Bei Nichtbeachtung vorgenannter Verpflichtungen entfällt die Leistungspflicht der Transportversicherung(en). Entfällt die Leistungspflicht der Transportversicherung(en) aus vorgenanntem Grund, entfällt auch die Haftung der Baginski GmbH für solche vom Haftungsausschluss der Transportversicherung(en) erfasste Schäden.

5.5.Soweit eine Abnahme vertraglich vereinbart oder vom Gesetz vorgesehen ist, gelten für die Abnahme die gesetzlichen Regelungen für die Abnahme bei Werkvertrag. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nichtwesentlichen Mangels nicht verweigern.

 

6.Transport

 

6.1.Veranlasst die Baginski GmbH den Transport des Vertragsgegenstandes und entsteht an ihm nach Aushändigung an den Beförderer ein Transportschaden oder ein transportbedingter Sachmangel, so tritt die Baginski GmbH ihre eventuell hieraus resultierenden Ansprüche gegen die Transportversicherung(en) und die Beförderer auf Verlangen des Bestellers an diesen – unter Ausschluss der Haftung für den Bestand dieser Ansprüche – ab, Zug um Zug gegen Bezahlung des für den Vertragsgegenstand vereinbarten Gesamtpreises und sämtlicher geschuldeter Kosten. Darüber hinaus gehende Ansprüche gegen die Baginski GmbH wegen eines Transportschadens oder eines transportbedingten Sachmangels sind ausgeschlossen. Dieser gilt auch dann, wenn der Vertragsgegenstand Montageleistungen oder die Errichtung einer schlüsselfertigen Anlage einschließt.

6.2.Transportrechtliche und seerechtliche Verjährungsfristen, Ausschlussfristen, Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen zugunsten der mit der Beförderung/Beladung/Entladung/Lagerung des Vertragsgegenstandes betrauten (natürlichen und juristischen) Personen im Verhältnis dieser zur Baginski GmbH, finden im Vertragsverhältnis Besteller/ Baginski GmbH zugunsten der Baginski GmbH auf entsprechende Sachverhalte gleichermaßen Anwendung.

 

7.Eigentumsvorbehalt

 

7.1.Die Baginski GmbH behält sich das Eigentum an dem Vertragsgegenstand bis zum unwiderruflichen, vorbehaltlosen Eingang aller Zahlungen, die der Besteller aus der Geschäftsverbindung mit der Baginski GmbH schuldet, vor. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Besteller nicht berechtigt, den Vertragsgegenstand mit einem Sicherungsrecht (z.B. Sicherungseigentum, Pfandrecht, Hypothek, Grundschuld, etc.) zu belasten oder weiter zu veräußern.

7.2.Der Besteller ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand pfleglich zu behandeln. Die Baginski GmbH ist berechtigt, den Vertragsgegenstand auf Kostendes Bestellers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser-und sonstige Schäden zum Neuwert zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst den Abschlussentsprechender Versicherungen nachweist.

7.3.Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Maßnahmen Dritter in den Vertragsgegenstand hat der Besteller unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen der Baginski GmbH anzuzeigen.

7.4.Solange zugunsten der Baginski GmbH Rechte der in Ziffer VII.1 der Bedingungen bezeichneten Art am Vertragsgegenstand bestehen, ist die Baginski GmbH berechtigt, bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Gefährdung des Eigentums der Baginski GmbH am Vertragsgegenstand, bei unsachgemäßer Behandlung des gelieferten Vertragsgegenstandes durch den Besteller oder bei Zahlungsverzug des Bestellers nach Setzung einer angemessenen Frist, den gelieferten Vertragsgegenstand zurückzuverlangen. In der Zurücknahme des Vertragsgegenstandes durch die Baginski GmbH liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag.

7.5.Die Baginski GmbH ist nach Rücknahme des Vertragsgegenstandes zu dessen Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers -abzüglich angemessener Verwertungskosten -anzurechnen.

7.6.Die Verarbeitung oder Umbildung des Vertragsgegenstandes durch den Besteller wird stets für die Baginski GmbH vorgenommen. Wird der Vertragsgegenstand mit anderen, nicht im Eigentum der Baginski GmbH stehenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die Baginski GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Vertragsgegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für den unter Vorbehalt gelieferten Vertragsgegenstand.

7.7.Der Besteller ist berechtigt, den Vertragsgegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt) der Forderung der Baginski GmbH an diese ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Vertragsgegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Baginski GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die Baginski GmbH verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz-oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann die Baginski GmbH verlangen, dass der Besteller der Baginski GmbH die abgetretene Forderung und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten)die Abtretung mitteilt.

7.8.Wird der Vertragsgegenstand mit anderen, nicht im Eigentum der Baginski GmbH stehenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt die Baginski GmbH das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Vertragsgegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller der Baginski GmbH anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die Baginski GmbH.

7.9.Zur Sicherung der Forderungen der Baginski GmbH gegen den Besteller tritt der Besteller auch die Forderungen an die Baginski GmbH ab, die dem Besteller durch die Verbindung des Vertragsgegenstandesmit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

7.10.Die Baginski GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert der realisierbaren Sicherheiten der Baginski GmbH die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Baginski GmbH.

 

8.Mängelansprüche

 

8.1.Die Mängelrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs-und Rügeverpflichtungen fristgerecht nachgekommen ist.

8.2.Die Baginski GmbH haftet dem Besteller dafür, dass der Vertragsgegenstand zu der Zeit, zu welcher die Gefahr auf den Besteller übergeht, frei von Sach-und Rechtsmängeln ist. Unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit stellen keinen Mangel dar.

8.3.Die Baginski GmbH haftet aber nicht für Mängel, oder Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:

8.3.1.Mängel oder Schäden, die auf vom Besteller vorgegebenen oderbestimmten Konstruktionen oder auf vom Besteller vorgegebenen, bestimmten oder beigestellten Materialien, einschließlich Probematerialien, oder auf sonstigen Beistellungen des Bestellers beruhen.

8.3.2.Mängel oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, Bedienung durch ungeschultes Personal, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern.

8.3.3.Mängel oder Schäden, die durch unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Bestellers oder Dritter entstehen.

8.3.4.Mängel oder Schäden, die darauf beruhen, dass der Besteller den Anweisungen der Baginski GmbH, wie der Vertragsgegenstand zu benutzen ist (Gebrauchs- & Bedienungsanleitung, Sicherheitshinweise), sowie welche Vorsorgemaßnahmen regelmäßig und im Einzelfall zu treffen sind, nicht Folge leistet

8.4.Die Baginski GmbH haftet auch nicht für Verschleißteile des Vertragsgegenstandes. Verschleiß ist der fortschreitende Materialverlust aus der Oberfläche eines festen Körpers, hervorgerufen durch mechanische Ursachen, d.h. Kontakt und Relativbewegung eines festen, flüssigen oder gasförmigen Gegenkörpers.

8.5.Soweit ein Mangel des Vertragsgegenstandes vorliegt, ist die Baginski GmbH nachihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung ist die Baginski GmbH verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport, Wege-, Arbeits-und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Vertragsgegenstand an einen anderen Ort als den Erfüllungsortverbracht wurde. Ersetzte Teile werden Eigentum der Baginski GmbH.

8.6.Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Besteller unter Beachtung der vertraglich vereinbarten Bedingungen, einschließlich derer, die sich aus den vorliegenden Allgemeinen Liefer-und Leistungsbedingungen ergeben, zur Geltendmachung seiner sonstigen Mängelansprüche berechtigt. Ein Fehlschlagender Nacherfüllung liegt insbesondere dann vor, wenn die Baginski GmbH eine von dem Besteller gesetzte angemessene Frist zur Nacherfüllung fruchtlos verstreichen lässt oder die Nacherfüllung verweigert oder wenn eine zumutbare Anzahl von Nacherfüllungsversuchen keinen Erfolg gebracht hat.

8.7.Die Baginski GmbH kann die Beseitigung des Mangels verweigern, wenn der Besteller den vereinbarten Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Der Besteller kann Zahlungen dem Grunde nach nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Der Höhe nach ist dieses Zurückbehaltungsrecht beschränkt auf das Vierfache der für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Kosten.

8.8.Für Schadensersatzansprüche gelten die Beschränkungen, Modifizierungen und Ausschlüsse gemäß Ziffer IX.

 

9.Gesamthaftung

 

9.1.Die Baginski GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Baginski GmbH beruhen. Soweit der Baginski GmbH keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

9.2.Die Baginski GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

9.3.Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.4.Für Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstanden sind (z.B. Mangelfolgeschäden), haftet die Baginski GmbH aus welchen Rechtsgründen auch immer -nur (a) bei Vorsatz, (b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter, (c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, ( d) bei Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden oder deren Abwesenheit garantiert wurde, (e) bei Mängeln des Vertragsgegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

9.5.Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer IX.1 -4 vorgesehen, ist -ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs –ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

9.6.Soweit die Schadensersatzhaftung der Baginski GmbH gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Baginski GmbH.

 

10.Verjährung

 

10.1.Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr. Die verkürzte Verjährungsfrist gilt nicht für Mängelansprüche des Bestellers aufgrund der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie und im Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels.

10.2.Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Bestellers beginnt mit der Ablieferung des Vertragsgegenstandes und bei einer Montageverpflichtung der Baginski GmbH mit Vollendung der Montage.

10.3.Ist der Besteller im Verzug der Annahme, so beginnt die Verjährungsfrist mit dem Eintritt des Annahmeverzugs.

 

11.Softwarenutzung

 

11.1.Soweit die Baginski GmbH dem Besteller Software überlässt, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Vertragsgegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.

11.2.Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen und überarbeiten. Der Besteller hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellprogrammes/Quellcodes. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben -insbesondere Copyright-Vermerke -nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Baginski GmbH zu verändern.

11.3.Alle Eigentums-, Urheber-und sonstigen Rechte an der Software, Updates und den Dokumentationen einschl. der Kopien stehen der Baginski GmbH bzw. dem Softwarelieferanten zu. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.

 

12.Anwendbares Recht – Gerichtsstand – Erfüllungsort

 

12.1.Bezüglich der Einbeziehung dieser Bedingungen der Baginski GmbH und für alle Rechtsbeziehungen, die sich für die Vertragsparteien und ihre Rechtsnachfolger aus dem Vertrag und aus eventuellen Nebengeschäften und/oder Folgegeschäften ergeben, gilt nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.2.Für alle sich aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das für den Geschäftssitz der Baginski GmbH zuständige Gericht ausschließlicher Gerichtsstand. Die Baginski GmbH ist jedoch berechtigt, auch am Geschäftssitz des Bestellers Klage zu erheben.

12.3.Von den Vertragsparteien gegebenenfalls getroffene Schiedsabreden haben Vorrang.

12.4.Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Baginski GmbH